Stammtisch "Bayabeckra" gegründet am 02. Juni 1983
 
  Aktuelles
  Home-Datenschutz
  Geburtstagskinder
  Termine 2023-2024
  Bilder
  Vorstand
  => Ausschuß
  => Satzung
  => Mitglied werden
  => Vorstände seit Gründung
  Verstorbene Mitglieder
  Impressum
Satzung
Vereinssatzung/Stammtisch "Bayabeckra"

§1 Zweck des Vereins
1.     Der Verein soll den Zweck haben, die Geselligkeit zu pflegen und so zur
        Freizeitgestaltung der Mitglieder beizutragen.
2.     Der Verein verfolgt diesen Zweck selbstlos.
3.     Er ist politisch und konfessionell neutral.



§2 Name und Sitz des Vereins/Geschäftsjahr
1.     Der Verein führt den Namen Stammtisch "Bayabeckra" mit Sitz
         in Bayerbach.
2.     Der Verein soll nicht ins Vereinsregister eingetragen werden.
3.     Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.



§3 Mitgliedschaft/Beginn/Ende/Beiträge
1.     Mitglied kann jede gut beleumdete Person werden.
2.     Personen die sich im besonderen Maße um den Verein verdient gemacht
        haben, können auf Beschluß der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern
        ernannt werden.
3.     Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme. Über die Aufnahme entscheidet
         in Zweifelsfällen der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.
4.     Der Jahresbeitrag beträgt 15,-€ und ist im Januar für das laufende Geschäftsjahr
        zu bezahlen. Bei Eintritt während des Geschäftsjahres ist der volle Jahresbeitrag
        zu entrichten.
5.     Die Mitgliedschaft endet  durch Tod/Austritt/Auschluß.



§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1.     Alle Mitglieder haben in der Mitgleiderversammlung Sitz und Stimme.
2.     Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung
        Anträge zu unterbreiten. Sie sind berechtigt, an den Veranstaltungen des
        Vereins teilzunehmen.
3.     Die mit einem Ehrenamt betreuten Mitglieder haben Ansprüche nur auf
         tatsächliche Auslagen.
4.     Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und als Mitglied keine sonstigen
        Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5.     Die Mitglieder sind gehalten, die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu
        fördern und das Vereinseigentum fürsorglich zu behandeln.


§5 Organe des Vereins
1.     Vorstand
2.     Mitgliederversammlung



§6 Vorstand
1.     Die Vorstandschaft besteht aus:
    1. Vorstand
     2. Vorstand
  1 Kassier
        1 Schriftführer
                     5 Ausschußmitglieder
 
 
2.     Der Vorstand vertritt den Verein nach innen und aussen und leitet
        die Versammlungen.
3.     Der Kassier verwaltet die Vereinskasse und führt  Buch über Ausgaben
         und Einnahmen.
4.     Die Vorstandschaft wird gewählt auf zwei Jahre. Eine Wiederwahl
        ist möglich.


§7 Die Mitgliederversammlung
1.     Die Mitgliederversammlung findet einmal im Monat statt, und wird
        durch den Vorstand einberufen.
2.     Die Mitgliederversammlung ist Beschlussfähig, wenn zwölf Mitglieder
        anwesend sind. Die Versammlung leitet der Vorstand.
3.     Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandsmitglieder und
        bestellt zwei Kassenprüfer.



§8 Niederschrift
1.     Über jede Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift aufgenommen.


§9 Satzungsänderung
1.     Eine Änderung der Satzung ist nur möglich, wenn zwei Drittel der anwesenden
        Mitglieder dafür stimmen.


§10 Vermögen
1.     Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschließlich
        zur Erreichung des Vereinszweckes verwendet.




§11 Vereinsauflösung
1.     Eine Vereinsauflösung ist nur möglich, wenn zwei Drittel der
         eingeschriebenen Mitglieder dafür stimmt.
2.     Das vorhandene Vermögen wird nach der Auflösung gemeinnützigen
        Einrichtungen in der Gemeinde Bayerbach zur Verfügung gestellt.




 
 
 
   
Facebook Like-Button  
 
 
34916 Besucher (100367 Hits)
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden