Vereinssatzung/Stammtisch "Bayabeckra"
§1 Zweck des Vereins
1. Der Verein soll den Zweck haben, die Geselligkeit zu pflegen und so zur
Freizeitgestaltung der Mitglieder beizutragen.
2. Der Verein verfolgt diesen Zweck selbstlos.
3. Er ist politisch und konfessionell neutral.
§2 Name und Sitz des Vereins/Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen Stammtisch "Bayabeckra" mit Sitz
in Bayerbach.
2. Der Verein soll nicht ins Vereinsregister eingetragen werden.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§3 Mitgliedschaft/Beginn/Ende/Beiträge
1. Mitglied kann jede gut beleumdete Person werden.
2. Personen die sich im besonderen Maße um den Verein verdient gemacht
haben, können auf Beschluß der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern
ernannt werden.
3. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme. Über die Aufnahme entscheidet
in Zweifelsfällen der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.
4. Der Jahresbeitrag beträgt 15,-€ und ist im Januar für das laufende Geschäftsjahr
zu bezahlen. Bei Eintritt während des Geschäftsjahres ist der volle Jahresbeitrag
zu entrichten.
5. Die Mitgliedschaft endet durch Tod/Austritt/Auschluß.
§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Alle Mitglieder haben in der Mitgleiderversammlung Sitz und Stimme.
2. Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung
Anträge zu unterbreiten. Sie sind berechtigt, an den Veranstaltungen des
Vereins teilzunehmen.
3. Die mit einem Ehrenamt betreuten Mitglieder haben Ansprüche nur auf
tatsächliche Auslagen.
4. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und als Mitglied keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5. Die Mitglieder sind gehalten, die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu
fördern und das Vereinseigentum fürsorglich zu behandeln.
§5 Organe des Vereins
1. Vorstand
2. Mitgliederversammlung
§6 Vorstand
1. Die Vorstandschaft besteht aus:
1. Vorstand
2. Vorstand
1 Kassier
1 Schriftführer
5 Ausschußmitglieder
2. Der Vorstand vertritt den Verein nach innen und aussen und leitet
die Versammlungen.
3. Der Kassier verwaltet die Vereinskasse und führt Buch über Ausgaben
und Einnahmen.
4. Die Vorstandschaft wird gewählt auf zwei Jahre. Eine Wiederwahl
ist möglich.
§7 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung findet einmal im Monat statt, und wird
durch den Vorstand einberufen.
2. Die Mitgliederversammlung ist Beschlussfähig, wenn zwölf Mitglieder
anwesend sind. Die Versammlung leitet der Vorstand.
3. Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandsmitglieder und
bestellt zwei Kassenprüfer.
§8 Niederschrift
1. Über jede Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift aufgenommen.
§9 Satzungsänderung
1. Eine Änderung der Satzung ist nur möglich, wenn zwei Drittel der anwesenden
Mitglieder dafür stimmen.
§10 Vermögen
1. Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschließlich
zur Erreichung des Vereinszweckes verwendet.
§11 Vereinsauflösung
1. Eine Vereinsauflösung ist nur möglich, wenn zwei Drittel der
eingeschriebenen Mitglieder dafür stimmt.
2. Das vorhandene Vermögen wird nach der Auflösung gemeinnützigen
Einrichtungen in der Gemeinde Bayerbach zur Verfügung gestellt.